Rechtsprechung
LG Landshut, 27.07.2016 - 23 O 867/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Verpflichtung zum Rückbau eines Zufahrtstores
- ra.de
- RA Kotz
Rückbau Garagentor bei Beeinträchtigung Grunddienstbarkeit
Verfahrensgang
- LG Landshut, 27.07.2016 - 23 O 867/15
- LG Landshut, 08.02.2017 - 23 O 867/15
- OLG München, 16.08.2017 - 20 U 749/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.12.2014 - V ZR 36/14
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit: Anspruch auf Verlegung der Ausübung eines …
Auszug aus LG Landshut, 27.07.2016 - 23 O 867/15
Dies lässt den Ausnahmecharakter der Vorschrift erkennen und damit den Schluss zu, dass der Verlegungsanspruch bewusst nur für den Eigentümer geschaffen worden ist (BGH, NJW 2015, 1750).Ist ein bestimmter Ausübungsort Inhalt der Dienstbarkeit geworden, kann und muss er sich darauf einrichten, dass ein weitergehendes Recht zur Nutzung des dienenden Grundstücks als aus dem Grundbuch ersichtlich nicht besteht (BGH, NJW 2015, 1750).
Auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme vermag eine Inhaltsänderung der Dienstbarkeit gegen den Willen des Dienstbarkeitsverpflichteten nicht zu rechtfertigen (BGH, NJW 2015, 1750).
Ein solcher kommt nur in Betracht, wenn die Ausübung der Dienstbarkeit an der bisher vorgesehenen Stelle auf Grund nachträgliche eingetretener, nicht auf einer willkürlichen Benutzungsänderung beruhender Umstände für den Dienstbarkeitsberechtigten mit unzumutbaren Nachteilen verbunden ist (BGH, NJW 2015, 1750).
- BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …
Auszug aus LG Landshut, 27.07.2016 - 23 O 867/15
Die bisherigen rechtswidrigen Beeinträchtigung begründet hier die tatsächliche Vermutung der Wiederholungsgefahr (BGH, NJW 2004, 1035). - OLG München, 30.11.2016 - 3 U 2300/16
Zum Unterlassungsanspruch bei der Fertigung von Lichtbildern von Personen
Auszug aus LG Landshut, 27.07.2016 - 23 O 867/15
Die Androhung von Zwangsgeld bzw. -haft beruht auf § 890 Abs. 2 ZPO und hat auf Antrag des Gläubigers bereits im Urteil zu erfolgen (vgl. dazu BGH, NJW 1992, 749; OLG München, Urt. v. 30.11.2016 - 3 U 2300/16). - BGH, 16.05.1991 - I ZR 218/89
Fachliche Empfehlung II - HWG - Werbung mit fachlicher Autorität; Schutz der …
Auszug aus LG Landshut, 27.07.2016 - 23 O 867/15
Die Androhung von Zwangsgeld bzw. -haft beruht auf § 890 Abs. 2 ZPO und hat auf Antrag des Gläubigers bereits im Urteil zu erfolgen (vgl. dazu BGH, NJW 1992, 749;… OLG München, Urt. v. 30.11.2016 - 3 U 2300/16). - BayObLG, 02.09.1993 - 2Z BR 73/93
Ausbau eines Speichers zu Wohnraum - zustimmungspflichtig?
Auszug aus LG Landshut, 27.07.2016 - 23 O 867/15
c) Soweit ein Nutzungsrecht aus einer Nachbarunterschrift unter einen Bauantrag gefolgert werden soll, so stellt eine Nachbarunterschrift unter einen Bauantrag grundsätzlich zunächst nur eine öffentlichrechtliche Erklärung gegenüber der Baubehörde, nicht aber eine zivilrechtliche Willenserklärung im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander dar (BayObLG, NJW-RR 1994, 82; BayOLG, NJW 1991, 19).